Private Zahnzusatzversicherung

Zahnleistungen in der GKV

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf eine zahnmedizinische und kieferorthopädische Behandlung sowie auf Zahnersatz. Dabei gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, so dass stets nur die preiswerteste Variante von der Kasse übernommen wird.
Wenn Sie die Kostenübernahme auch für alternative Behandlungsformen wünschen, dann müssen Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Zahnersatz wird nur rudimentär übernommen

Zahnärztliche Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse immer zu 100 Prozent bezahlt. Dazu gehören neben Untersuchungen und Diagnose auch Karies- und Paradontosebehandlungen. Bei Zahnfüllungen übernimmt die Kasse nur solche aus Amalgam. Sie können zwar auch Füllungen aus anderen Materialien wie Keramik oder Gold wählen, müssen aber den Aufpreis aus eigener Tasche zahlen. Diese Zuzahlung können Sie unter Umständen durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung verhindern.

Grad der Schwere bestimmt Beihilfe

Im Bereich der Kieferorthopädie werden Zahnfehlstellungen in fünf Schweregrade unterteilt, wobei die Kasse erst ab der Stufe drei überhaupt einen Zuschuss bezahlt. Ein Überbiss gilt so beispielsweise erst dann als behandlungswürdig, wenn die oberen und unteren Schneidezähne einen Abstand von mindestens sechs Millimeter aufweisen. Bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr zahlt die Kasse nur noch in Extremfällen für eine Kieferkorrektur. In allen Fällen ist ein Eigenanteil von 20 Prozent - bei mehr als einem Kind nur noch 10 Prozent - zu tragen, der nach erfolgreich absolvierter Behandlung wieder von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird.

Eigenanteil bestimmt Kosten

Beim Zahnersatz müssen Sie als Kassenpatient einen Eigenanteil von mindestens 50 Prozent der Brücken, Kronen oder Prothesen übernehmen. Ob der Eigenanteil geringer ausfällt, hängt davon ab, wie oft Sie in den letzten Jahren zur Vorsorge gegangen sind. Wenn Sie ein Bonusheft mit regelmäßigen Eintragungen in den letzen 5 Jahren vorlegen können, dann beträgt der Zuschuss 60 Prozent. Bei 10-jähriger Vorsorge zahlt die Kasse sogar 65 Prozent der Kosten. Auch beim Zahnersatz bekommen Sie nur die günstigste Variante bezahlt. Wenn Sie bessere Qualität oder weniger Zuzahlungen wollen, dann sollten Sie auch hier eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

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